Trotz Verdacht auf Verdunkelungsgefahr - Letzte Chance! Christina Block muss nicht in Haft
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00:00:00: Kein Knast, vorerst.
00:00:02: Die zweiundfünfzigjährige Stakehouse Erbin Christina Block muss trotz Verdunkelungsgefahr nicht in Untersuchungshaft.
00:00:08: Sie hatte der gerichtlich bestellten Kinderpsychiaterin außerhalb der Verhandlung einen Umschlag übergeben mit Unterlagen zu den Kindern Beweisanträgen und einem persönlichen Brief.
00:00:19: Richterin Isabel Hildebrand sprach von einem Versuch einer Verdunkelungshandlung und hatte Block bereits im November gewarnt Zeugen zu beeinflussen, verbunden mit der Drohung eines Haftbefehls.
00:00:30: Block entschuldigte sich – es tue ihr sehr leid!
00:00:34: Die Kammer entschied sich dennoch gegen einen Haft Befehl.